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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    1.11.21: Die Gerichtsvollziehergebühren sind um 10 Prozent erhöht worden

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Die Gebühren für Gerichtsvollzieher sind zum 1.11.21 ‒ ebenso wie schon die Rechtsanwaltsgebühren zum 1.1.21 ‒ linear um 10 Prozent angehoben worden (Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher [Gerichtsvollzieherkostengesetz ‒ GvKostG]; BGBl. I, 4607, iww.de/s5590 ). Die Änderungen werden zwangsläufig dazu führen, dass sich die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen verteuern wird. Aus diesem Grund müssen Gläubiger umso mehr den Kosten-Nutzen-Gesichtspunkt beachten. Hier ein Überblick über die Gebühren. |

     

    Übersicht / Erhöhte Gerichtsvollziehergebühren seit dem 1.11.21

    KV-Nr.
    Gebührentatbestand
    Gebühr bis 31.10.21 (EUR)
    Gebühr seit 1.11.21 (EUR)

    100

    Persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

    10

    11

    101

    Sonstige Zustellung

    3

    3,30

    200

    Vorpfändung (§ 845 Abs. 1 S. 2 ZPO)

    16

    17,60

    205

    Pfändung nach § 808 Abs. 1, Abs. 2 S. 2, § 809, § 826, § 831 ZPO

    26

    28,60

    206

    Übernahme beweglicher Sachen zwecks Verwertung nach §§ 847854 ZPO

    16

    17,60

    207

    Versuch einer gütlichen Erledigung (§ 802b ZPO)

    16

    17,60

    208

    Der Gerichtsvollzieher ist zugleich mit einer Maßnahme nach § 802a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 ZPO beauftragt. Die Gebühr der Nr. 207 ermäßigt sich auf 

    8

    8,80

    210

    Übernahme des Vollstreckungsauftrags von anderem Gerichtsvollzieher, wenn Schuldner unter Mitnahme der Pfandstücke in anderen AG-Bezirk verzogen ist

    16

    17,60

    220

    Entfernung von Pfandstücken, die im Gewahrsam des Schuldners, des Gläubigers oder eines Dritten belassen waren ...

    16

    17,60

    221

    Wegnahme oder Entgegennahme beweglicher Sachen durch den zur Vollstreckung erschienenen Gerichtsvollzieher …

    26

    28,60

    230

    Wegnahme oder Entgegennahme einer Person durch den zur Vollstreckung erschienenen Gerichtsvollzieher …

    52

    57,20

    242

    Wegnahme ausländischer Schiffe, die in das Schiffsregister eingetragen werden müssten, wenn sie deutsche Schiffe wären, und ihre Übergabe an den Gläubiger …

    130

    143

    243

    Übergabe unbeweglicher Sachen an den Verwalter im Falle der Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung …

    98

    107,80

    250

    Zuziehung zur Beseitigung des Widerstands (§ 892 ZPO), Beseitigung einer andauernden Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 GewSchG (§ 96 Abs. 1 FamFG) sowie Anwendung von unmittelbarem Zwang auf eine Anordnung des Gerichts im Fall des § 90 FamFG

    52

    57,20

    260

    Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c, § 802d Abs. 1, § 807 ZPO

    33

    36,30

    261

    Übermittlung eines mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses an Drittgläubiger (§ 802d Abs. 1 S. 2, Abs. 2 ZPO) 

    33

    36,30

    262

    Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 836 Abs. 3, § 883 Abs. 2 ZPO

    38

    41,80

    270

    Verhaftung, Nachverhaftung, zwangsweise Vorführung

    39

    42,90

    300

    Versteigerung, Verkauf, Verwertung in anderer Weise nach § 825 Abs. 1 ZPO von beweglichen Sachen, Früchten, die noch nicht vom Boden getrennt sind, Forderungen oder anderen Vermögensrechten …

    52

    57,20

    301

    Öffentliche Verpachtung an den Meistbietenden …

    52

    57,20

    302

    Anberaumung eines neuen Versteigerungs- oder Verpachtungstermins oder das nochmalige Ausgebot bei einer Versteigerung im Internet 

    10

    11

    310

    Mitwirkung bei Versteigerung durch einen Dritten (§ 825 Abs. 2 ZPO)

    16

    17,60

    400

    Bewachung und Verwahrung eines Schiffes, eines Schiffsbauwerks oder eines Luftfahrzeugs (§§ 165170170a171, 171c171g171h ZVG, § 99 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Rechte an Luftfahrzeugen) …

    98

    107,80

    401

    Feststellung der Mieter oder Pächter von Grundstücken im Auftrag des Gerichts je festgestellte Person …

    7

    7,70

    410

    Tatsächliches Angebot einer Leistung (§§ 293294 BGB) außerhalb der Zwangsvollstreckung

    16

    17,60

    411

    Beurkundung eines Leistungsangebots …

    7

    7,70

    420

    Entfernung von Gegenständen aus dem Gewahrsam des Inhabers zum Zwecke der Versteigerung oder Verwahrung außerhalb der Zwangsvollstreckung

    16

    17,60

    430

    Entgegennahme einer Zahlung, wenn diese nicht ausschließlich auf Kosten nach diesem Gesetz entfällt, die bei der Durchführung des Auftrags entstanden sind …

    4

    4,40

    440

    Erhebung von Daten bei einer der in § 755 Abs. 2, § 802l Abs. 1 ZPO genannten Stellen…

    13

    14,30

    441

    Erhebung von Daten bei einer der in § 755 Abs. 1 ZPO genannten Stellen

    5

    5,50

    442

    Übermittlung von Daten nach § 802l Abs. 4 ZPO

    5

    5,50

    500

    Zeitzuschlag, wenn die Erledigung der Amtshandlung nach dem Inhalt des Protokolls mehr als drei Stunden in Anspruch nimmt, für jede weitere angefangene Stunde

    20

    22

    600

    Nicht erledigte Zustellung (Nrn. 100, 101)

    3

    3,30

    601

    Nicht erledigte Wegnahme einer Person (Nr. 230)

    26

    28,60

    602

    Nicht erledigte Entsetzung aus dem Besitz (Nr. 240), Wegnahme ausländischer Schiffe (Nr. 242) oder Übergabe an den Verwalter (Nr. 243)

    32

    35,30

    603

    Nicht erledigte Beurkundung eines Leistungsangebots (Nr. 411)

    6

    6,60

    604

    Nicht erledigte Amtshandlung der in den Nrn. 205 bis 207, 210 bis 221, 250 bis 301, 310, 400, 410 und 420 genannten Art …

    15

    16,50

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2021 | Seite 205 | ID 47762164