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  • · Fachbeitrag · FG Münster

    Abzugsfähigkeit von Geldbußen

    | Das FG Münster (18.11.11, 14 K 1535/09 F, Abruf-Nr. 120425 ) ist der Frage nachgegangen, ob eine von der Europäischen Kommission wegen Verstoßes gegen Kartellrecht verhängte Geldbuße in einen „Sanktionsteil“ und in einen nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 S. 4 EStG abzugsfähigen „Abschöpfungsteil“ aufgeteilt werden kann. Die hiergegen gerichtete Klage blieb - vorerst - erfolglos. |

     

    Geklagt hatte ein Unternehmen, das aufgrund einer - noch nicht rechtskräftigen - Geldbuße eine gewinnmindernde Rückstellung in der Steuerbilanz gebildet hatte, die die Finanzverwaltung nicht anerkannte.

     

    PRAXISHINWEIS | Die damit einhergehende rechtliche Bewertung ist deshalb von Bedeutung, weil sich die sanktionseffektive Wirkung einer Geldbuße erst dann bemessen lässt, wenn ihre steuerliche Behandlung geklärt ist (Wegner, Die Systematik der Zumessung unternehmensbezogener Geldbußen, 2000, S. 100 ff.).

     
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 107 | ID 31719500

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