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  • · Nachricht · Bundesgerichtshof Pressemitteilung

    CO2-Steuerstrafverfahren

    | Nach einer Entscheidung des BGH vom 15.5.18 (1 StR 159/17, noch nicht veröffentlicht) ist ein Urteil gegen 4 Mitarbeiter der Deutschen Bank AG wegen Steuerstraftaten rechtskräftig. Das LG hatte einen dieser wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 4 weitere Angeklagte jeweils wegen Beihilfe zu einer Bewährungsstrafe zwischen 1 Jahr und 3 Monaten und 2 Jahren verurteilt. |

     

    Der 1. Strafsenat des BGH hat auf die Revision eines der Angeklagten das Urteil, soweit es ihn betrifft, aufgehoben und die Sache an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des LG zurückverwiesen. Der BGH sieht einen Rechtsfehler bei der Abgrenzung von Tun und Unterlassen. Erfolglos blieben die Revisionen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte beanstandet, dass 4 Angeklagte nicht wegen täterschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden sind, im Übrigen rügte sie die Strafzumessung.

     

    Nach den Feststellungen des LG koordinierte der Hauptangeklagte in seiner Funktion als Leiter der Abteilung CMS-Region Mitte den Handel der Deutschen Bank AG mit Treibhausgasemissionszertifikaten (CO2-Zertifikaten) und wurde hierbei durch die Mitangeklagten unterstützt. Ab Sommer 2009 war in steuerbetrügerische Leistungsketten an der Position des letzten inländischen Erwerbers (Distributor) auch die Deutsche Bank AG eingebunden. Insgesamt machte die Deutsche Bank AG in den Umsatzsteuervoranmeldungen Oktober 2009 bis Februar 2010 aus Leistungen von 4 Händlern von CO2-Zertifikaten 145.465.032 EUR zu Unrecht geltend.

    Quelle: ID 45329694

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