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  • · Nachricht · Interview mit RA Martin Figatowski

    Das Einmaleins von Kryptowährungen

    | Kryptowährungen haben in letzter Zeit viel Aufmerksamkeit erfahren. Die steuerrechtlichen Implikationen sind jedoch weitgehend unbekannt. Für die richtige steuerrechtliche Einordnung von Kryptowährungen ist ein technisches Grundverständnis der Blockchaintechnologien (Blockchain-Wallet, privater und öffentlicher Schlüssel, Funktion von Kryptowährungen etc.) erforderlich. In einem Video-Interview mit unserer Redaktion erläutert der Experte, RA Martin Figatowski aus Bonn, deren Funktionsweise sowie welche steuer(straf-)rechtlichen Risiken im Zusammenhang damit bestehen. |

     

    Das Thema Kryptowährungen nimmt Fahrt auf. Erst jüngst hat das Bundesministerium der Finanzen erstmals zu den ertragsteuerrechtlichen Fragen bei Kryptowährungen in einem Entwurf Stellung genommen. Kryptogewinne sind im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage SO zu erklären. Für viele Steuerpflichtige ist insbesondere die steuerliche Beurteilung von privaten Veräußerungsgeschäften mit Kyptowährungen interessant. Wichtig zu wissen ist dabei, in welchen Fällen Gewinne aus privaten Kryptogeschäften steuerfrei sind. Diese und andere Fragen beantwortet der Autor in unserem Interview. Das Video dazu können Sie hier abrufen: www.iww.de/s5216.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2021 | Seite 193 | ID 47537846

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