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  • · Fachbeitrag · Editorial PStR 11/2021

    Sprachjustiz

    | Liebe Kolleginnen und Kollegen: „Neue Besen kehren gut, aber die alten wissen, wie man in die Ecken kommt.“ Als neuer Besen im Team darf ich mich mit diesem Editorial vorstellen; in der sicheren Erwartung, dass alle Besen des Editorial-Teams fortwährend trefflichst und zumal in eine Richtung bürsten. |

     

    Sprachjustiz ist das Thema dieses Editorials oder in den Worten des 3. Strafsenats im ‒ zugegebenermaßen ‒ steuerstrafrechtsfernen „NSU-Beschluss“ vom 12.8.21, 3 StR 441/20:

     

    „Die vom Staatsschutzsenat gewählte Darstellung der Beweiswürdigung, die schrittweise Mitteilung der im Wesentlichen aufeinander aufbauenden-Überzeugungsbildung zu jeder einzelnen Feststellung und vielfache Wiederholung der nämlichen Mitteilung für jede einzelne Tat, führt zwar zu einem sachlich nicht gebotenen und der Lesbarkeit abträglichen außergewöhnlichen Umfang der Urteilsgründe. Dies allein macht die Entscheidung indes nicht rechtsfehlerhaft.“

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