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  • · Fachbeitrag · Kryptowährungen

    Strafrechtliche Ermittlungen bei Kryptowährungen

    von RiAG Frank Buckow, Berlin

    | Ermittlungsbehörden und Strafgerichte, aber auch private Ermittler, Rechtsanwälte und Konkursverwalter sehen sich mit Kryptowährungen (Virtual Currency VC) konfrontiert, deren Abschöpfung, Hintergründe, Zahlungsflüsse und Inhaber zu ermitteln sind. |

    1. Eigenschaften der VC

    Gründe, um VC zu verwenden, sind u. a. neben der Pseudonymität (statt Anonymität), Fälschungssicherheit, fehlende Intervention von Intermediären (z. B. Banken), die fehlende Insolvenzgefahr, die Allokation des Vermögens, der Zugriff von jedem Ort (Ubiquität) und die geringen Transaktionskosten.

    2. Verschleierung der Zahlungsflüsse

    Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind zu versteuern (FG Baden-Württemberg 11.6.21, 5 K 1996/19, PStR 22, 50). Daher wird nach Wegen gesucht, die Zahlungsflüsse zu verschleiern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:

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