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  • · Fachbeitrag · Datenankauf

    Steuer-CDs und der Schutz von Geschäftsgeheimnissen

    von Dipl.-Jur. Jan Rennicke ‒ Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Kriminologie, Georg-August-Universität Göttingen

    | Der Ankauf sog. „Steuer-CDs“, also von Datensätzen, die Informationen über rechtswidrig unversteuertes Vermögen enthalten können, gehört seit 2006 zum Repertoire der deutschen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden. In der Liechtensteiner Steueraffäre hat ein ehemaliger Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank dem Bundesnachrichtendienst Daten über die finanziellen Verhältnisse von etwa 800 Personen angeboten. Seitdem haben die Bundesländer wiederholt Millionenbeträge für solche Datensätze bezahlt. Zur rechtlichen Einordnung im Einzelnen. |

    1. Praktische Bedeutung

    Das Bayerische Landesamt für Steuern hat nach Angaben des Finanzministeriums sogar eine Datenankaufstelle als Ansprechpartner für potenzielle Whistleblower eingerichtet (vgl. Bayerischer Landtag, Drucksache 18/4513, 2). Dies zeigt, dass der deutsche Staat sich mittlerweile institutionell auf den Ankauf von steuerrelevanten Datensätzen verlässt, um Steuerflucht zu bekämpfen.

     

    Beachten Sie | Der richtige Ansprechpartner für Whistleblower sind die Landesämter für Steuern. Diese verlangen regelmäßig Proben der Datensätze, um den Wert der Informationen vor dem Ankauf beurteilen zu können.

     

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