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  • 17.03.2020 · Fachbeitrag · Steufa-Praxis

    Auslandssachverhalte

    | Bei Geschäftsbeziehungen im Ausland treffen den Steuerpflichtigen außerordentliche Mitwirkungspflichten. Wird er diesen nicht gerecht, drohen empfindliche Schätzungen. Gerade bei Dauersachverhalten ergibt sich das Problem, diese für die Zukunft wieder zu beseitigen. Zudem ergeben sich durch die Schätzungen auch strafrechtliche Risiken. |

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