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  • 30.11.2022 · Einzelklauseln · Objektplanung Gebäude / Innenräume · Verträge/Honorar/Änderungen

    Klausel_Anrechenbare Kosten für Lph 8 nach Kostenfeststellung

    In Zeiten wie diesen und bei langlaufenden Projekten bietet es sich an, zu regeln, dass sich die anrechenbaren Kosten für die Lph 8 nach der Kostenfeststellung ermitteln. Damit kann der dynamischen Kostenentwicklung Rechnung getragen werden. Im zweiten Absatz der Klausel wird außerdem eine Vorsorgeklausel für den Fall getroffen, dass bestimmte Kostenpositionen mit null oder Negativpreisen im Kostenanschlag und dann auch in der Kostenfeststellung auftreten. Dieser Fall kann bei Infrastrukturmaßnahmen auftreten, wenn werthaltiges Aushubmaterial wiederverwendet werden kann und nicht entsorgt werden muss.