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  • · Nachricht · Honorarrecht

    HOAI 2013: Mindestsatz bei Verträgen mit Öffentlichen einklagbar?

    | Die Mindestsätze der HOAI 2013 können in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen weiter als verbindliches Preisrecht Anwendung finden ‒ und Aufstockungsklagen Erfolg haben. Diese BGH-Entscheidung aus dem Juni 2022 ist mittlerweile „state of the art“. Wie sieht es aber bei laufenden Verträgen mit öffentlichen Auftraggebern aus? |

     

    Rechtsprechung dazu existiert bisher nicht. Es gibt seit kurzem aber einen Langbeitrag „Zulässigkeit von Mindestsatzklagen ‒ auch gegen öffentliche Auftraggeber?“ von Rechtsanwältin Nicole Glaser in ibr-online. Sie bejaht die Erfolgsaussicht von Aufstockungsklagen (Quelle: ibr 2022, 1019).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beitrag „BGH zur HOAI 2013: Mindestsätze bei Verträgen zwischen Privaten weiterhin anwendbar“, PBP 7/2022, Seite 9 → Abruf-Nr. 48418218
    Quelle: Ausgabe 10 / 2022 | Seite 2 | ID 48588251