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  • 30.03.2009 | Strategien in der Auftragskrise

    Kurzarbeit: Neuregelung macht sie
    für Planungsbüros noch interessanter

    Die meisten Architektur- und Ingenieurbüros sind von der Konjunkturkrise noch nicht so betroffen wie das produzierende Gewerbe. Doch gerade Büros, die hauptsächlich im Gewerbebau „zu Hause“ sind, merken schon, dass die Zeiten schwieriger geworden sind. Für ganz, ganz schlechte Zeiten hat der Gesetzgeber das Instrument „Kurzarbeit“ geschaffen und mit den „Konjunkturpaketen I und II“ noch einmal ausgebaut. Insbesondere sind die Voraussetzungen gesenkt worden, um Kurzarbeit im Planungsbüro einzuführen und Kurzarbeitergeld erstattet zu bekommen. Das könnte das Instrument auch für Sie interessant machen.  

    Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld

    Der Gesetzgeber hat das konjunkturelle Kurzarbeitergeld (daneben gibt es das Saisonkurzarbeitergeld und das Transferkurzarbeitergeld) durch die Konjunkturpakete I und II durch folgende Maßnahmen attraktiver gemacht:  

     

    Bezugsdauer wurde verlängert

    Das Kurzarbeitergeld wird jetzt für maximal 18 Monate gezahlt und nicht mehr nur für maximal zwölf Monate. Die verlängerte Bezugsfrist gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch bis zum 31. Dezember 2009 entsteht und für Arbeitnehmer, die bereits 2008 in Kurzarbeit waren und dies im Jahr 2009 weiterhin sind.  

     

    Agentur für Arbeit erstattet Hälfte der SV-Beiträge

    Die Agentur für Arbeit erstattet Ihnen als Arbeitgeber die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, die auf die Kurzarbeit entfallen (gilt bis zum 31. Dezember 2010). Bilden sich die Arbeitnehmer während der Kurzarbeit weiter, übernimmt die Agentur für Arbeit sogar 100 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge.