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  • 02.06.2009 | Honorarrecht

    Wichtiges BGH-Urteil zum Nachweis des Zeithonorars

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kurz vor Redaktionsschluss eine wegweisende Entscheidung zum Zeithonorar für Architekten und Ingenieure bekannt gegeben, die auch in der Neuen HOAI noch stark nachhallen wird. Insbesondere zum Nachweis der erforderlichen Stundenanzahl hat der BGH wichtige Aussagen gemacht.  

    • Danach muss der Architekt bzw. Ingenieur zur Begründung seines Vergütungsanspruchs im Prozess nur darlegen und gege-benenfalls beweisen, wie viele Stunden für die Erbringung der Vertragsleistungen mit welchen Stundensätzen angefallen sind.
    • Die schlüssige Abrechnung eines Stundenlohnvertrags setzt aber nicht voraus, dass die abgerechneten Arbeitsstunden einzelnen Tätigkeiten zugeordnet und / oder nach zeitlichen Abschnitten (Tagen) aufgeschlüsselt werden.
    • Eine solche Zuordnung muss nur vorgenommen werden, wenn die Vertragsparteien eine detaillierte Abrechnung rechtsgeschäftlich (= ausdrücklich oder konkludent) vereinbart haben.

    Wichtig: Das Urteil enthält noch andere wichtige Punkte zum Zeithonorar. Wir werden darauf in den nächsten Ausgaben näher eingehen. (Urteil vom 17.4.2009, Az: VII ZR 164/07) (Abruf-Nr. 091735)  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2009 | Seite 1 | ID 127358