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  • 02.06.2009 | BGH stellt klar

    Honorarzone beim Umbau bezieht sich nur auf den konkreten Umbaubereich

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat - von der bisherigen Praxis abweichende - Vorgaben zur Ermittlung der Honorarzone bei anteiligen Aufträgen gemacht. Sie lauten: Die Honorarzone bestimmt sich nur nach den Planungsinhalten, die im räumlichen Planungsumfang des Vertrags enthalten sind, nicht nach der Honorarzone, in die das umzubauende Objekt in seiner Gesamtheit einzuordnen ist.  

     

    Beispiel

    In einem Uniklinikum werden im Zuge einer Modernisierung die Verwaltung und die Tiefgarage umgebaut. Bisher war man davon ausgegangen, dass auch für Teilumbauten die Honorarzone des gesamten Objekts herangezogen wird. Das trifft nach der aktuellen BGH-Entscheidung nicht mehr zu. Jetzt sind nur noch die Honorarzonen der Bereiche maßgeblich, die umgeplant werden (Urteil vom 11.12.2008, Az: VII ZR 235/06; Abruf-Nr. 090394).  

    Begründung des BGH

    Es wäre nicht leistungsgerecht, wenn ein Ingenieur, der nur mit leichten Aufgaben betraut ist, davon profitieren würde, dass das Gesamtobjekt höhere Planungsanforderungen (= höhere Honorarzone) stellt. Ebenso unangemessen wäre es, wenn ein Ingenieur, der bei der Umplanung sehr schwierige Aufgaben zu bewältigen hat, deshalb nur ein niedriges Honorar erhielte, weil das Objekt als Ganzes nur geringe Planungsanforderungen stellt.  

     

    Konsequenz für die Praxis

    Mit diesem Urteil geht der BGH eindeutig weiter in Richtung der Grundregel: Inhaltlicher Vertragsumfang = Basis für Honorarermittlungsgrundlagen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie sich das Urteil auf die Honorarzonen konkreter Teilumbauten auswirken wird.  

     

    Urteilsanwendung in der Praxis

    Gesamtbauwerk  

    Vertraglich vereinbarter Umbauteilbereich  

    Theater  

    Honorarzone V  

    Umkleidebereich  

    Honorarzone III  

    Berufsschule  

    Honorarzone IV  

    Umbau Verwaltung  

    Honorarzone III  

    Hallenbad  

    Honorarzone IV  

    Umbau Umkleide  

    Honorarzone III  

    Kreiskrankenhaus  

    Honorarzone IV  

    Verwaltungsbereich  

    Honorarzone III  

    Kreiskrankenhaus  

    Honorarzone IV  

    Untersuchungsbereich  

    Honorarzone IV  

    Berufsschulzentrum  

    Honorarzone IV  

    Verwaltungsbereich  

    Honorarzone III  

    Untergrundbahnhof  

    Honorarzone IV  

    Verkaufsflächenumbau  

    Honorarzone III  

    Bundesautobahn  

    Honorarzone III  

    Beschilderung  

    Honorarzone II