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  • 01.02.2008 | Bauleitung effektiv – Teil 2

    Baufirma gekündigt: Was kommt danach?

    von Dr. Maritta Weinhardt, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Bad Neustadt/Saale und Klaus D. Siemon, Architekt, Kassel

    In der Januar-Ausgabe hatten wir darüber berichtet, dass die Leistungsphase (Lph) 8 „besser ist als ihr Ruf“. Auch die Lph 8 lässt sich gewinnbringend organisieren und wirtschaftlich ertragreich gestalten. Die Lösung lautet, Mängelrügen gezielt einzusetzen, um die Ausführungsqualität zu sichern und unzuverlässige Auftragnehmer auszuwechseln.  

     

    Nachfolgend befassen wir uns mit der wichtigen Frage, was Sie vor und nach Vertragskündigungen beachten sollten, um Mehrkosten zu vermeiden. Vertragskündigungen können nicht nur ein Segen für den Bauablauf sein, sie können für den Auftraggeber auch kostenneutral sein. Beachten Sie dazu sechs Dinge.  

    1. Zahlungen an den „Kündigungskandidaten“

    Zwei Kriterien können dafür sorgen, dass die Kündigung eines Auftragnehmers für den Auftraggeber finanziell neutral ist.  

     

    Vertragserfüllungsbürgschaft oder Einbehalt

    Ihr Auftraggeber sollte von jedem Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von fünf Prozent (gelegentlich auch zehn Prozent) der Gesamtauftragssumme verlangen. Alternativ sollte vereinbart werden, dass der Auftraggeber von allen Zahlungen eine Sicherheit in oben genannter Höhe zurückbehält. Diese Sicherheit ist aber nicht immer ausreichend.