Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.05.2022 · Nachricht · Energetische Sanierung

    Steuerermäßigung nach § 35c EStG für sommerlichen Wärmeschutz

    | Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist unter gewissen Voraussetzungen eine Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich. Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. Dies hat jüngst das FinMin Schleswig-Holstein (ESt-Kurzinfo Nr. 2022/1 vom 3.1.22) unter Hinweis auf die Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.6.21 (BGBl I 21, 1780) mitgeteilt. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents