Prozesskosten zur Erlangung nachehelichen Unterhalts sind privat veranlasste Aufwendungen und keine (vorweggenommenen) Werbungskosten bei den späteren Unterhaltseinkünften i. S. des § 22 Nr. 1a EStG. Mit dieser Entscheidung hat der BFH (18.10.23, X R 7/20, Abruf-Nr. 240004 ) der anderslautenden Sichtweise des FG Münster (Vorinstanz) widersprochen.
Bereits im Juli 2023 hatte das BMF einen Referentenentwurf für ein milliardenschweres Wachstumschancengesetz vorgelegt. Das Ziel: Eine Verabschiedung im Jahr 2023. Bekanntlich wurde daraus nichts. Vielmehr kam das ...
Der BFH (23.11.23, VI R 9/21, Abruf-Nr. 239751 ; PM Nr. 8/24 vom 15.2.24) hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegsfortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt.
Mit § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert. Für die hierbei mit der Steuererklärung einzureichenden Bescheinigungen stellt das BMF Muster bereit. Für energetische Maßnahmen des Jahres 2024 wurden die Musterbescheinigungen nun u. a. um Angaben zu Umfeldmaßnahmen ergänzt (vgl. BMF 6.2.24, IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006, Abruf-Nr. 240191 ).
Die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Plätzen in einer VIP-Loge an Geschäftspartner und Arbeitnehmer ist eine Sachzuwendung, die nach
§ 37b EStG pauschal besteuert werden kann. In diesem Zusammenhang hat der ...
Das FG Niedersachsen (13.11.23, 3 K 11195/21, Abruf-Nr. 239874 ) hat sich mit der Frage befasst, ob eine Influencerin Aufwendungen für Kleidung und Accessoires steuerlich geltend machen kann. Die Entscheidung fiel ...
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Das FG Berlin-Brandenburg (18.12.23, 15 K 15045/23, Abruf-Nr. 239855 ) musste jüngst über einen „Wohn-Riester-Fall“ entscheiden. Hierbei ging es um einen Ehemann, der von seiner verstorbenen Frau deren Wohnung und den Darlehensvertrag geerbt hatte. Das Darlehen wollte er tilgen. Deshalb begehrte er die Bewilligung der Entnahme von gefördertem Kapital zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung aus einem Altersvorsorgevermögen (§ 92b Abs. 1 S. 3 EStG). So viel vorab, die Entscheidung ging zugunsten des ...