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  • · Nachricht · Arbeitgeberleistung/Arbeitsentgelt

    Verbilligte Wohnraumüberlassung ist nun auch beitragsfrei

    | Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit 01.01.2020 lohnsteuerfrei sein. Seit 01.01.2021 ist sie auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. § 2 Abs. 4 S. 1 SvEV wurde entsprechend angepasst. |

     

    Mit dem Bewertungsabschlag in § 8 Abs. 2 S. 12 EStG unterbleibt der Ansatz eines Sachbezugs für eine dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, auf dessen Veranlassung von einem verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG) oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts als Arbeitgeber auf dessen Veranlassung von einem entsprechend verbundenen Unternehmen zu eigenen Wohnzwecken überlassene Wohnung, soweit

    • das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts beträgt und

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