· Nachricht · Elektronischer Gerichtsverkehr
Auch die Beschwerde gegen ein Zwangsgeld ist elektronisch einzureichen
| Seit dem 1.1.22 müssen Rechtsanwälte Anträge und Schreiben an die Gerichte elektronisch übermitteln. Per Fax eingereichte Schriftsätze wahren keine Fristen mehr. Ob für das Verfahren Anwaltszwang herrscht oder nicht, ist unerheblich (OLG Frankfurt am Main 27.7.22, 26 W 4/22, Beschluss). |
Um eine Auskunft zu erzwingen, war der Beschwerdeführer mit einem Zwangsgeld belegt worden. Er hatte dagegen mit Fax und Brief Beschwerde erhoben, die vom Gericht aber als unzulässig verworfen wurde, da die Schriftsätze nicht elektronisch eingereicht worden waren (§ 130 d ZPO). Die Einreichung als elektronisches Dokument ist eine Zulässigkeitsvoraussetzung.
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Zum 1.1.23 kommt das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Alle Berufsangehörigen sind ausnahmslos gesetzlich dazu verpflichtet, sich zu registrieren, das Postfach technisch einzurichten und es aktiv und passiv zu nutzen.
Der IWW Informationsdiensts KP Kanzleiführung professionell informiert regelmäßig in den kommenden Monaten über alle wichtigen Neuerungen:
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