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  • · Nachricht · Corona-Hilfen

    Fristverlängerung bei den Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen bis 30.6.23

    | BStBK und DStV haben zusammen erreicht, dass die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 30.6.23 verlängert wird. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. |

     

    Im Einzelfall können prüfende Dritte sogar bis zum 31.8.23 eine Fristverlängerung bis spätestens zum 31.12.23 über das digitale Antragsportal beantragen. Darüber hinaus soll ein „Gleichlauf“ mit den Fristen für die Steuererklärungen 2021 bis zum 31.8.23 durch einen zweimonatigen Übergangszeitraum ermöglicht werden.

    Quelle: ID 48544659

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