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  • · Fachbeitrag · Prüfungspflichten/Haftungsrisiken

    Sozialversicherungspflicht des nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers der GmbH

    von RA/StB/WP Dr. Norbert H. Hölscheidt, RA Daniel König, PRAEVENIA GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Höchstädt, www.praevenia.de

    | In der Praxis kommt es aktuell vermehrt zu Fällen, in denen der Steuerberater von Unternehmens-Mandanten (GmbH) auf Erstattung von nachgezahlten Sozialversicherungsbeiträgen für deren Gesellschafter-Geschäftsführer in Anspruch genommen wird. Der Steuerberater sollte sich daher der Pflichten und der Haftungsrisiken im Zusammenhang mit sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen des steuerlichen Mandats bewusst sein. |

    Sozialversicherungsrechtlicher Hintergrund

    Die Änderung der Rechtsprechung des BSG im Jahr 2012 in Bezug auf die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (BSG 29.8.12, B 12 KR 25/10, B 12 R 14/10) führte zu einer geänderten Beurteilung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund in Sozialversicherungsprüfungen der jüngeren Vergangenheit für Zeiträume nach 2012.

     

    Im Ergebnis beurteilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in den Fällen, in denen ein Minderheitsgesellschafter nicht über eine gesicherte, im Gesellschaftsvertrag der GmbH verankerte Sperrminorität verfügt, mit der er Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zulasten seines eigenen Dienstverhältnisses als Geschäftsführer verhindern könnte, dieses Dienstverhältnis als sozialversicherungspflichtig.

         

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