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  • 10.05.2022 · Fachbeitrag · Haftung

    Verjährungsbeginn bei Falschberatung

    | Unterlässt der Steuerberater die gebotene Belehrung zur Gewerblichkeit einer neu gegründeten Immobilien-KG, läuft die Verjährungsfrist ab dem ersten Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (LG Münster 20.6.21, 110 O 17/20). |

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