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  • · Fachbeitrag · Gebührenanrechnung

    Anrechnung von Einspruchsgebühren im FG-Verfahren

    von Simon Beyme, StB/Syndikus-RA/FASteuerR, Geschäftsführer des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg

    | Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz wurde zum 1.1.21 ein neuer § 15a Abs. 2 RVG eingefügt, der klarstellt, wie mehrere Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr anzurechnen sind. Dies war umstritten (vgl. Beyme, KP 19, 71 ). Die Klarstellung zur Anrechnung gilt insbesondere auch für die Finanzgerichtsbarkeit. |

    Sachverhalt

    Ein typischer Praxisfall sind geänderte Steuerbescheide nach einer Betriebsprüfung, die nach durchgeführtem Einspruchsverfahren vor dem FG landen.

     

    • Beispiel

    Nach einer Betriebsprüfung für die Jahre 2016 bis 2018 erlässt das FA geänderte Bescheide mit folgenden Mehrsteuern:

    VZ 2016

    VZ 2017

    VZ 2018

    7.000 EUR

    9.000 EUR

    10.000 EUR

     

    Gegen die drei Bescheide werden drei separate Einsprüche eingelegt, da in den VZ vom FA z. T. unterschiedliche Sachverhalte aufgegriffen wurden. Das FA fasst die drei Einsprüche zusammen und weist sie in einer gemeinsamen Einspruchsentscheidung zurück. Gegen die Einspruchsentscheidung reicht der Steuerberater Klage beim FG ein.

       

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