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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)

    von RA Dr. Niels George, FA für Handels- und GesellschaftsR FA für SteuerR und FA für ErbR Berlin, www.georgepartner.de

    | Zum 1.1.24 wird das Personengesellschaftsrecht modernisiert. Die neuen Regelungen hat der Bundestag am 25.6.21 verabschiedet. Sie werden zum 1.1.24 in Kraft treten. |

    Im Januar 2024 wird es ernst

    Im April 2020 stand auf dem Programm einer vom Bundesjustizministerium (BMJV) eingesetzten Expertenkommission nichts weniger, als das Personengesellschaftsrecht grundlegend zu modernisieren. Die Zeit dafür wäre reif. Die letzte tief greifende Neuerung der GbR stammt aus dem Jahr 2001. Damals wurde die Rechtsfähigkeit der GbR vom BGH anerkannt. Neues in Sachen Partnerschaftsgesellschaft gab es im Jahr 2013. Damals wurde die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung eingeführt. Ein für alle Mal aufräumen wollte das BMJV nun mit wenig praxisnahen, überkommenen Strukturen. Das Recht der GbR sollte neu ausgerichtet, das Recht der freien Berufe flexibler gestaltet und Publizitätsdefizite aus der Welt geräumt werden. Dabei sollen 39 Gesetze ‒ insbesondere Handelsgesetzbuch, Grundbuchordnung und Umwandlungsgesetz ‒ geändert werden. An erster Stelle steht die Harmonisierung komplexer Zusammenhänge.

     

    PRAXISTIPP | Vgl. zu den Änderungen ausführlich: Heckschen, Heribert: Das neue Gesellschaftsrecht. Juristische Fachseminare, Live Online-Seminar vom 8.12.21; Lührig, Nicolas: Neues Personengesellschaftsrecht: Das Gesetz kommt 2024, Anwaltsblatt-Online vom 28.6.21.

     

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