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  • · Fachbeitrag · Steuererklärungen?

    Abschlüsse und Steuererklärungen 2012 - Teil 1: Aktuelle Brennpunkte im betrieblichen Bereich?

    von StBin Dipl.-Fwin (FH) Jutta Liess, Traunreut?

    | Ständig neue Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen sorgen dafür, dass selbst bei erfahrenen Bearbeitern bei der Erstellung der Steuerunterlagen keine Routine einkehrt. Der Spagat zwischen zwingend einzuhaltenden Vorschriften und Optimierungsspielräumen wird immer schwieriger. Dieser Leitfaden für den betrieblichen Bereich soll hierbei Hilfestellung geben. Ein zweiter Leitfaden für die „Privaten Steuererklärungen 2012“ wird in der nächsten Ausgabe veröffentlicht. Sie können den Beitrag aber bereits jetzt unter gstb.iww.de mit der Abruf-Nr. 131046 herunterladen. |?

    1. Zeitalter der Elektronik hat längst begonnen?

    Bereits seit 2011 müssen alle betrieblichen Steuererklärungen elektronisch eingereicht werden. Neu für den VZ 2012 ist die Möglichkeit, auch die Bilanz elektronisch zu übermitteln; wahlweise kann sie der elektronischen Erklärung aber noch als Papierausdruck hinterhergeschickt werden (§§ 5b EStG, 52 Abs. 15a EStG, 1 AnwZpvV). In diesem Fall müssen Papier-Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung auch noch nicht nach der neuen Taxonomie gegliedert werden (BMF 28.9.11, IV C 6 -S 2133 b/11/10009, Rz. 26, 27). ?

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    Hinweis |Wird bereits für 2012 freiwillig eine E-Bilanz eingereicht, gilt die Taxonomie-Version 5.0 (ab 2013 Version 5.1, BMF 5.6.12, IV C 6 - S 2133 b/11/10016). Unter esteuer.de stehen die aktuellen Versionen zum Abruf bereit. Detaillierte Informationen enthält auch die beim BMF abrufbare Broschüre „E-Bilanz - Elektronik statt Papier“. ?

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