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  • 02.06.2022 · Fachbeitrag · Sicherungsrechte

    Nicht jede Sicherung ist erlaubt: Abtretung von Darlehensauszahlungsansprüchen

    | Wird einem Bauunternehmer im Rahmen einer Unterlassungsklage verboten, sich die Darlehensauszahlungsansprüche des Bauherrn abtreten zu lassen, liegt ein Ordnungsgeld bewährter Verstoß auch vor, wenn der Bauvertrag als Sicherheit zunächst eine Bürgschaft vorsieht, der Bauunternehmer dem Bauherrn aber im Wege einer weiteren AGB die Option einräumt, sie durch die Abtretung des Darlehensauszahlungsanspruchs abzulösen. |