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  • 22.12.2015 · Fachbeitrag · Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Entgeltklauseln unterfallen nicht der AGB-Kontrolle

    | Die Klausel: „Die Bank berechnet für jeden Monat, in welchem es auf dem Konto zu einer geduldeten Überziehung kommt, ein Entgelt von 2,95 EUR, es sei denn, die angefallenen Sollzinsen für geduldete Überziehungen übersteigen im Berechnungsmonat den Entgeltbetrag von 2,95 EUR. Die angefallenen Sollzinsen für geduldete Überziehungen werden nicht in Rechnung gestellt, wenn sie im Berechnungsmonat den Entgeltbetrag von 2,95 EUR unterschreiten“ unterliegt nicht der AGB-Kontrolle. |