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  • · Fachbeitrag · Streit-Bar

    Quot capita, tot sensus: Das Wechselmodell

    von RAin Dr. Judith Krämer, FAin Familienrecht, FAin Erbrecht, LL. M. (Münster), Schneider Stein & Partner, Hamburg, und RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz

    | Zum Thema Wechselmodell gibt es unterschiedliche Meinungen. Wie schön, wenn man nach der Arbeit gemütlich an einer Bar einmal abseits des Arbeitsalltags ganz ungezwungen über das Thema diskutieren kann. Rechtsfortbildung nach Feierabend. Oder: Alles ist streitbar. |

     

    »Rechtsanwältin Neumann: Ich finde es gut, dass heutzutage Väter in Kindschaftssachen Müttern gleichgestellt sind bzw. immer mehr Gerichte versuchen, Vätern zu mehr Rechten zu verhelfen.

     

    »Rechtsanwältin Dr. Krämer: Selbstverständlich ist es richtig und vernünftig, beide Elternteile primär einmal als gleichberechtigt und gleich geeignet für die Ausübung der elterlichen Sorge anzusehen. Gleichwohl gilt es, in jedem individuellen Einzelfall die bestmögliche Lösung i. S. d. Kindeswohls zu finden. Es gilt zum einen, die tatsächlichen Gegebenheiten auszuloten und ggf. zu optimieren. Zum anderen müssen auch die Beweggründe der Elternteile bei der Einrichtung eines Wechselmodells hinterfragt werden. Oft entsteht der Eindruck, dass die Frage der Betreuungsteilhabe zwischen den zerstrittenen Elternteilen als Machtspiel missbraucht wird.