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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht

    Aktuelle Entscheidungen aus 2015 zur Rückabwicklung von Zuwendungen

    von RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle

    | Der Beitrag schließt an die Rechtsprechungsübersicht zum Nebengüterrecht in 2014 an und zeigt wichtige Entscheidungen aus 2015 zur Rückabwicklung von Zuwendungen. |

    1. Zuwendungen von Schwiegereltern

    Das OLG Köln (FamRZ 15, 1333) hatte sich mit dem Fall zu befassen, in dem die Schwiegermutter (SM, Antragstellerin) ihrem Sohn (S) und dessen Ehefrau (F, Antragsgegnerin) Beträge zuwandte, um das Hausanwesen zu renovieren und um ein Garagentor einzubauen. Die Ehe von S und F wurde geschieden. Die SM macht einen Anspruch auf Rückgewähr der Hälfte der geschenkten Geldbeträge geltend, den das OLG bejaht hat.

     

    Unter Hinweis auf die BGH-Rechtsprechung hat das OLG die Zuwendungen als Schenkungen qualifiziert, auf die die Regelungen über die Störungen der Geschäftsgrundlage gem. § 313 BGB anzuwenden sind (vgl. nur FamRZ 15, 393). Geschäftsgrundlage der Schenkungen der SM ist deren für die F erkennbare Erwartung, ihre Ehe mit dem S wird Bestand haben. Mit der Schenkung trägt SM dazu bei, dass eine Familienwohnung geschaffen wird, die dem S auf Dauer zugutekommt. Diese Geschäftsgrundlage ist infolge des Scheiterns der Ehe entfallen. Der Anspruch von Schwiegereltern aus Wegfall der Geschäftsgrundlage für unentgeltliche Zuwendungen an das Schwiegerkind entsteht mit dem „Scheitern der Ehe“, was i. d. R. mit dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung der Ehe zusammenfällt.