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  • · Fachbeitrag · Wohnrecht

    Zur Rechtsnatur eines Wohnungsrechts

    von RA Dr. Michael Zecher, FA Erbrecht und FA Familienrecht,Anwaltskanzlei Dres. Zecher und Coll., www.anwaltskanzlei-dr-zecher.de

    | Das LG Heilbronn hatte sich mit der Abgrenzung eines dinglichen Wohnungsrechts von einem schuldrechtlichen Wohnungsrecht zu befassen.Dabei ging es auch um die Voraussetzungen des Verzichts auf ein vermächtnisweise zugewandtes Wohnungsrecht. |

    Sachverhalt

    Der Kläger begehrt die Einräumung eines dinglichen Wohnrechts sowie die Räumung und Herausgabe einer Wohnung. Er ist der zweite Ehemann der im April 2018 verstorbenen Erblasserin. Die Beklagte ist deren Tochter aus erster Ehe. Mit Erbvertrag aus dem Jahr 1997 wendete die Erblasserin der Beklagten im Wege eines Vorausvermächtnisses das Eigentum an einer Immobilie zu. Dem Kläger wandte die Erblasserin ‒ ebenfalls vermächtnisweise ‒ ein lebenslängliches Wohnrecht zu, und zwar u. a. mit folgendem Wortlaut:

     

    • Auszug Erbvertrag

    (…) meinem Ehemann wende ich hiermit vermächtnisweise zu

    • a) Das lebenslängliche Wohnungsrecht an dem zu Ziff. 2 a genannten Wohnungseigentumsrecht. Das Wohnungsrecht erstreckt sich nur auf die Wohnung im Altgebäude mit Nebenräumen. (…)