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  • 27.12.2021 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Brustkorrektur per Lipofilling bewilligt: Krankenkasse muss auch Folge-OP bezahlen

    | Über Form und Umfang einer von der gesetzlichen Krankenkasse bewilligten Behandlungsmaßnahme – und die Notwendigkeit einer operativen Nachkorrektur – entscheidet allein der behandelnde Arzt. So muss etwa eine gesetzliche Krankenkasse, die eine Brustoperation bewilligt hat, auch die Kosten einer notwendigen Folgeoperation tragen (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.10.2021, Az. L 4 KR 417/20). |