Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Planbare Eingriffe

    KBV veröffentlicht Bericht über ärztliche Zweitmeinungen im Jahr 2020

    | Auch Klinikärztinnen und -ärzte mit entsprechender Genehmigung sind befugt, ärztliche Zweitmeinungen zu bestimmten planbaren chirurgischen Eingriffen abzugeben (Beitrag online, zuletzt aktualisiert am 16.09.2021, Abruf-Nr. 45688055 ). Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun ihren zweiten Bericht über Zweitmeinungen auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) veröffentlicht (online unter iww.de/s6354 ). |

     

    Das 11-seitige PDF ist auf der G-BA-Website als „Beschluss“ abgelegt. Es besteht aus dem Bericht und dem zugehörigen G-BA-Beschluss (Bericht als Anlage). Der Bericht bezieht sich nur auf Zweitmeinungen zur Tonsillektomie/Tonsillotomie, zur Hysterektomie und zur Schulterarthroskopie. Nicht berücksichtigte Indikationen sind die Implantation einer Knieendoprothese, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom und Wirbelsäuleneingriffen. Diese Indikationen wurden allesamt erst nach dem Berichtsjahr 2020 ins Zweitmeinungsverfahren aufgenommen (vgl. CB 10/2021, Seite 1, Abruf-Nr. 47641539) und werden im folgenden Bericht der KBV berücksichtigt werden.

    Quelle: ID 48239736