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  • 10.01.2022 · Nachricht · Festsetzung von Zinsen

    Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen gegen Zinsfestsetzung

    | Die Obersten Finanzbehörden der Länger haben in einer Allgemeinverfügung alle am 29.11.21 noch anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzung von Zinsen nach § 233a AO für die Verzinsungszeiträume vor dem 1.1.19 zurückgewiesen. Hintergrund: Zinsen nach § 233a AO sind nur ab dem Verzinsungszeitraum ab 1.1.19 als verfassungswidrig eingestuft worden (Allgemeinverfügung v. 29.11.21). |

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