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  • · Fachbeitrag · § 8b KStG

    Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

    Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG.

     

    Sachverhalt

    Im Streitjahr (2006) wickelte die Klägerin (eine GbR) hauptsächlich wie bereits in den Vorjahren über depotführende Banken diverse Wertpapiergeschäfte sowie Devisengeschäfte ab und erwarb Goldbarren. Aus einer Beteiligung an der A-KG erzielte sie des Weiteren Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zu Beginn des Streitjahres waren B, C und D mit jeweils 2 % und E mit 94 % an der Klägerin beteiligt. Mit Schenkungs- und Übertragungsvertrag übertrug E seinen Anteil an der Klägerin auf eine Familienstiftung mit Sitz in Vaduz, Fürstentum Liechtenstein. Die Gesellschafter der Klägerin regelten die Beteiligungsverhältnisse dergestalt neu, dass B, C und D nunmehr mit je 1 % und die Stiftung mit 97 % am gesamthänderisch gebundenen Vermögen der Klägerin beteiligt sind.

     

    Im Streitjahr erwarb die Klägerin Wandelanleihen von Niederländischen Kapitalgesellschaften. Die Anleihen enthielten jeweils die Option zum Erwerb von Aktien an inländischen Kapitalgesellschaften. Kurze Zeit später übte die Klägerin die jeweilige Option gegenüber den Emittenten aus und erhielt im Gegenzug Aktien der inländischen Kapitalgesellschaften. Diese Aktien veräußerte die Klägerin noch im Streitjahr.

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