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  • · Fachbeitrag · § 67 EStG

    Kindergeldantrag mittels E-Mail

    Ein Kindergeldantrag, der mittels E-Mail gestellt wird, stellt einen wirksamen Kindergeldantrag dar, wenn er ausreichende Angaben enthält, um der Familienkasse eine Ermittlung der Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, zu ermöglichen.

     

    Sachverhalt

    Die Beteiligten streiten darüber, ob in der E-Mail der Klägerin ein Kindergeldantrag i. S. d. § 67 EStG zu sehen ist.

     

    Entscheidung

    Das FG entschied, dass die E-Mail der Klägerin einen wirksamen Antrag auf die Festsetzung von Kindergeld darstellt.

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