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  • 09.09.2022 · Nachricht · Energiekrise

    Die Energiespar-Verordnung gilt nicht für Kfz-Betriebe

    | Am 01.09.2022 ist die Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung, kurz EnSikuMaV und besser bekannt als Energiespar-Verordnung in Kraft getreten. Seither sind gem. § 8 Abs. 1 EnSikuMaV Außenbeleuchtungen und beleuchtete Werbeanlagen zwischen 22:00 und 06:00 Uhr abzuschalten. § 8 EnSikuMaV findet bei Kfz-Betrieben jedoch keine Anwendung – das besagt ein aktuelles Rechtsgutachten. |