Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Aufladen von Dienstwagen an privater Steckdose ‒ wie lassen sich die Stromkosten erstatten?

    von StB Diplom-Finw. (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn

    | Rund um die Elektromobilität gibt es viele lohnsteuerliche Fragen. Eine betrifft die Frage eines Autohauses zur Erstattung der Stromkosten, wenn der Dienstwagen an der privaten Steckdose aufgeladen wird. |

     

    Frage: Wie ist es, wenn ein Mitarbeiter seinen Dienstwagen, der nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert wird, an der privaten Steckdose auflädt. Können wir dann die Stromkosten erstatten?

     

    Antwort: Die Thematik der privaten Aufladung von Dienstwagen (Elektrofahrzeugen oder Hybridelektrofahrzeugen) hat das BMF mit Schreiben vom 29.09.2020 (Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Abruf-Nr. 218087 ) geregelt.