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  • 01.10.2005 | Verbilligter Kauf des Dienstwagens

    Geldwerten Vorteil minimieren

    Kauft ein Autohaus-Mitarbeiter seinen Dienstwagen verbilligt vom Arbeitgeber, ist der geldwerte Vorteil lohnsteuerpflichtig. Strittig ist häufig die Ermittlung des geldwerten Vorteils und damit der Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer. Es geht insbesondere um die Frage, was als „Endpreis am Abgabeort“ anzusetzen ist.  

    Berechnung des geldwerten Vorteils

    Der geldwerte Vorteil wird in Höhe des „um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreises am Abgabeort“ (§ 8 Absatz 2 Satz 1 Einkommensteuergesetz [EStG]) abzüglich eines Bewertungsabschlags von vier Prozent errechnet. Außerdem kann der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro pro Kalenderjahr abgezogen werden (wenn er nicht bereits ausgeschöpft ist, § 8 Absatz 3 Satz 2 EStG).  

     

    Rechenschema Berechnung des geldwerten Vorteils

     

    Endpreis am Abgabeort  

    ./.  

    Bewertungsabschlag 4 %  

    ./.  

    Rabattfreibetrag 1.080 Euro (sofern nicht ausgeschöpft)  

    ./.  

    Vom Arbeitnehmer gezahlter Kaufpreis  

    =  

    Geldwerter Vorteil  

     

     

    Üblicher Endpreis am Abgabeort

    Die Ermittlung des „üblichen Endpreises am Abgabeort“ ist gerade in der Kfz-Branche schwierig. Als „Endpreis“ gilt zunächst der Angebots-preis nach der Preisangabenverordnung vor Abzug von Rabatten.  

     

    Privater oder gewerblicher Markt entscheidend?