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  • 01.12.2005 | Steuertermine 2006

    Schonfrist nutzen und bares Geld sparen

    Clevere Steuerzahler begleichen ihre Steuern nicht, wenn sie eigentlich fällig sind (Steuertermin), sondern nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Damit Sie Ihre Zahlungstermine im Griff haben, haben wir für Sie die wichtigsten Termine in einem Steuerkalender zusammengefasst.  

     

    Unser Service: Den Steuerkalender 2006 finden Sie auch in unserem Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“.  

    Abgabe der (Vor-)Anmeldungen

    Die monatlichen Lohn- und Umsatzsteuervoranmeldungen müssen Sie jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgeben. Wurde Ihnen eine Dauerfristverlängerung gewährt, verschiebt sich der Termin um einen Monat. Reichen Sie die Anmeldungen vierteljährlich ein, gilt als Abgabetermin der 10. des Folgemonats nach Ablauf des Vierteljahrs.  

     

    Beispiel

    Sie geben Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich ab. Für Januar 2006 müssen Sie die Anmeldung spätestens bis zum 10. Februar 2006 abgeben. Wurde Ihnen Dauerfristverlängerung gewährt, müssen Sie sie erst am 10. März 2006 abgeben.