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  • 01.10.2005 | Spenden

    Unterstützung der Hochwasseropfer in Süddeutschland

    Das Bundesfinanzministerium hat auf das Hochwasser im August mit einem Maßnahmenkatalog reagiert. Unter anderem gelten vom 20. August 2005 bis zum 28. Februar 2006 vereinfachte Regeln beim Spendenabzug. Für Spenden, die Sie in diesem Zeitraum auf ein für das Hochwasser 2005 eingerichtetes Sonderkonto einer öffentlichen Institution oder eines Verbands der freien Wohlfahrtspflege eingezahlt haben, genügt als Nachweis ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung. Aus dem Bareinzahlungsbeleg bzw. der Buchungsbestätigung müssen Name und Kontonummer des Einzahlers, Name des Empfängers, Betrag und Buchungstag hervorgehen. (Schreiben vom 6.9.2005, Az: IV C 4 – S 2223 – 175/05) (Abruf-Nr. 052679)  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 4 | ID 85869