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  • 01.12.2005 | Freigrenzen beachten

    Weihnachtsgeschenke richtig (ver-)steuern

    Weihnachten steht vor der Tür. Wir sagen Ihnen, was steuerlich zu berücksichtigen ist, wenn Sie Ihren Geschäftspartnern und/oder Mitarbeitern Weihnachtsgeschenke zukommen lassen wollen.  

     

    Betrieblich veranlasste Aufwendungen für Geschenke

    Aufwendungen für Geschenke an Geschäftspartner/Kunden sind als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn ihr Wert 35 Euro netto pro Jahr und Empfänger nicht übersteigt (§ 4 Absatz 5 Nummer 1 Einkommensteuergesetz [EStG]). Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird sie überschritten, entfällt der Betriebsausgaben-Abzug völlig.  

    Die Aufwendungen dürfen Sie unbeschränkt abziehen, wenn der Empfänger das Geschenk als notwendiges Betriebsvermögen behandeln muss und es seiner Art nach nur betrieblich nutzbar ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn einem Arzt ein Arztkoffer geschenkt wird.  

     

    Geschenke an Mitarbeiter

    Geschenke an Mitarbeiter sind unbeschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie können aber lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig sein: