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  • 01.01.2005 | E-Commerce

    Informationspflichten beim Betreiben einer Website

    Von Rechtsanwalt Burkard Bruns, Kanzlei Osborne Clarke, Köln

    Das Internet gewinnt im Kfz-Handel als Vertriebskanal an Bedeutung. Für die Anbieter von Websites bestehen aber erhebliche Informations- und Hinweispflichten. Verstöße können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem besteht das Risiko, von einem Wettbewerber abgemahnt zu werden. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über Ihre Pflichten beim Betreiben einer Website.  

    Inhalt des Impressums

    Jede gewerblich betriebene Website muss Informationen zum Unternehmen enthalten. In der Regel werden diese Informationen unter dem Stichwort „Impressum“ oder „Wir über uns“ gegeben. Folgende Punkte müssen angegeben werden:  

     

    Pflichtangaben im Impressum

     

    Name bzw. vollständige Geschäftsbezeichnung und Anschrift des Autohauses, bei einer GmbH zusätzlich die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten  

     

    Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefon, Telefax)  

     

    Registerangabe (Angabe des Handelsregisters und der Registernummer)  

     

    Aufsichtsbehörde mit Adresse bei Tätigkeit, die der behördlichen Zulassung bedarf (zum Beispiel öffentlich bestellter Kfz-Sachverständiger)  

     

    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer  

     

     

    Sammlung personenbezogener Daten

    Besondere datenschutzrechtliche Informationspflichten bestehen, wenn personenbezogene Daten über die Website gesammelt werden. Dies ist unter anderem der Fall, wenn Formulare (zum Beispiel Bestellmasken) online ausgefüllt werden können oder wenn der Nutzer mittels E-Mail mit dem Autohaus kommunizieren kann.