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  • 01.01.2005 | Autokauf

    Ohne Aufforderung zu Nachbesserung kein Schadenersatz

    Wenn der Käufer einen Mangel beseitigt oder beseitigen lässt, ohne den Verkäufer zuvor unter Fristsetzung zur Nachbesserung aufgefordert zu haben, verliert er seine gesetzlichen Sachmängelrechte. Er kann vom Verkäufer keine Erstattung seiner Aufwendungen verlangen. Das entschied das Landgericht (LG) Stuttgart zu Ungunsten eines Käufers. Dieser hatte einen gebrauchten BMW bei einer BMW-Händlerin gekauft. Einige Zeit später blieb er mit einem Motorschaden liegen. Er ließ den Motor in einer „Billigwerkstatt“ austauschen in der Annahme, es handele sich nicht um einen Gewährleistungsfall. Dort teilte man ihm mit: Eine unsachgemäße Reparatur sei die wahre Ursache des Motorschadens. Ein Sachverständiger bestätigte dies. Erst jetzt wandte sich der Käufer an seinen BMW-Händler und verlangte Erstattung der Kosten für den Motorentausch und den Sachverständigen. Das Gericht wies die Klage ab. (Urteil vom 30.6.2004, Az: 13 S 202/04) (Abruf-Nr. 043228) 

    Quelle: Ausgabe 01 / 2005 | Seite 1 | ID 85528