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  • · Fachbeitrag · beA von A bis Z (Teil 3) ‒ STand: November 2021

    Neue Einzelheiten des beA zum Buchstaben E: von eAeDB 2020 über eEB bis ERVB

    von Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack, Mainz, https://bea-abc.de

    | Bei dem beA werden immer wieder Details korrigiert und verbessert. Damit Sie alle Möglichkeiten optimal nutzen und Ihre Kanzleiorganisation und -abläufe an die beA-Funktionen anpassen können, berichtet AK über die Einzelheiten von A bis Z. Der folgende Beitrag erläutert die Stichwörter von eBO über eEB bis ERVB. |

    eBO (elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach)

    Mit dem Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 5.10.21 ist ab dem 1.1.22 ein „Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach“ (eBO) für alle vorgesehen, die schriftformersetzend mit den Gerichten kommunizieren wollen. Dies betrifft also alle Bürger, Organisationen, Verbände, Sachverständige, Dolmetscher, Betreuer etc. Die Nutzung ist zunächst freiwillig und ab dem 1.1.24 für Organisationen verpflichtend (iww.de/s5141).

     

    Das eBO wird über eine Suchfunktion verfügen, damit Inhaber eines beA, eines beN (besonderen elektronischen Notarpostfachs) und eines beBPo zu finden sind. Umgekehrt sollen Nutzer von beA, beN und beBPo auch Nachrichten an ein eBO übermitteln können.