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  • · Fachbeitrag · Editorial

    Für die Anwälte ist die Kommunikation beA‒eBO eine große Erleichterung

    | Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, in kleinen Schritten, aber immerhin, geht die Digitalisierung in Deutschland auch außerhalb der Anwaltschaft und dem beA voran. Mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) hat sich seit dem 9.6.22 ein weiterer „sicherer Übermittlungsweg“ in die Kommunikations-Infrastruktur eingereiht, der für die Anwälte von großem Interesse sein kann. |

     

    Das eBO tritt neben das beA für Anwälte, das beN für Notare, das beBPo für Behörden und öffentlich-rechtliche juristische Personen und ‒ ab 1.1.23 ‒ das beSt für Steuerberater. Damit haben nun alle Bürger die Möglichkeit, elektronische Dokumente an Gerichte und Verfahrensbeteiligte zu versenden und von diesen zu empfangen. Außerdem können professionelle Verfahrensbeteiligte, wie z. B. Verbände, Unternehmen, Sachverständige, Dolmetscher, Gerichtsvollzieher, Betreuer, Rentenberater, landwirtschaftliche Berufsvereinigungen und institutionelle Behindertenvertretungen, das eBO nutzen. Dadurch sollen und können Medienbrüche weitestgehend vermieden werden.

     

    Mit der Kommunikation zwischen beA und eBO besteht ein sicherer, verschlüsselter Übermittlungsweg mit Mandanten und anderen Institutionen außerhalb der Verwaltung. So kann ich aus eigener Erfahrung sagen, dass jetzt z. B. die elektronische Kommunikation mit der DRV Bund gut funktioniert, auch wenn die Bearbeitungszeit dort kürzer sein könnte.

     

    Sinnvoll wäre es, wenn zudem gewerbliche Mandanten mit viel Korrespondenz mit Rechtsanwälten das eBO statt des oft regen E-Mail-Verkehrs nutzen würden. Ich denke dabei z. B. an Versicherungen (insbesondere Rechtsschutzversicherungen), Unternehmen ohne Syndikusrechtsanwälte (diese Unternehmen haben eben keinen Vertreter mit beA) oder Sachverständigenbüros etc. Die Einrichtung eines solchen Postfachs ist leicht (Näheres hierzu siehe iww.de/s6532) und das eBO eine gute Alternative zur Mandantenkorrespondenz mittels Web-Akte. Für die Anwälte stellt dieser Kommunikationsweg hier also eine große Erleichterung dar.

     

    Doch es ist wichtig, das eBO flächendeckend bekannt zu machen. Dies ist leider bisher kaum geschehen und sollte gerade von der Versicherungswirtschaft und weiteren Wirtschaftsverbänden forciert werden.

     

    Mit besten kollegialen Grüßen

    Ihr Martin W. Huff

    Quelle: Ausgabe 07 / 2022 | Seite 2 | ID 48417574