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  • · Kassenabrechnung

    Mu und sK im Zusammenhang mit einer Prothese in einer Sitzung abrechnen ‒ geht das?

    Bild: ©MZaitsev - stock.adobe.com

    | FRAGE: „Ein Patient kam mit einer Druckstelle an einer älteren, nicht reparaturbedürftigen Prothese in die Praxis. Kann ich dann für das Beseitigen und die Behandlung der Druckstellen die BEMA-Nrn. 106 (sK) und 105 (Mu) in einer Sitzung abrechnen?“ |

     

    Antwort: Ob dies zulässig ist, hängt entscheidend davon ab, wie lange der Eingliederungstermin der Prothese zurückliegt. Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht: Ein Patient hatte am 05.03.2021 einen Termin zur eingehenden zahnärztlichen Untersuchung. Er klagte über Probleme mit seinem Ende Oktober 2021 eingegliederten Zahnersatz, insbesondere über Schmerzen an den Rändern. Am 02.10.2020 war die letzte Untersuchung.

     

    • Mögliche Abrechnung der Behandlung
    Datum
    Zahn
    Behandlung
    BEMA

    05.03.

    Eingehende Untersuchung,

    Abtasten der Kiefergelenke

    01 (U)

    Beratung über Unterfütterung nach Abheilung der Prothesendruckstellen

    13, 24

    Beseitigung der Druckstellen an der Prothese (störende Prothesenränder)

    106 (sK)

    OK, UK

    Beseitigung von groben Vorkontakten

    Medikamentöse Versorgung der Prothesendruckstellen

    105 (Mu)

    10.03.

    UK

    Beschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer zum Artikulationsausgleich

    106 (sK)

    17.03.

    Medikamentöse Versorgung der Prothesendruckstellen

    105 (Mu)

    24.03.

    Medikamentöse Versorgung der Prothesendruckstellen

    105 (Mu)

     

    Die medikamentöse Behandlung von Prothesendruckstellen (BEMA-Nr. 105 ‒ Mu) kann abgerechnet werden, wenn die Prothese länger als drei Monate eingegliedert ist. Gleiches gilt für das Beseitigen störender Prothesenränder nach BEMA-Nr. 106 (sK) oder wenn Druckstellen beim Wiederherstellen der Funktionstüchtigkeit einer Prothese beseitigt werden müssen. In unserem Beispiel ist die Nebeneinanderberechnung der sK und der Mu in einer Sitzung also zulässig.

     

    Wird jedoch ein Medikament zur häuslichen Anwendung verordnet, ist die Mu nicht berechnungsfähig.

     

    PRAXISTIPP | Zum Artikulationsausgleich ist die BEMA-Nr. 106 auch für das Beschleifen von Prothesenzähnen im Gegenkiefer einmal je Kiefer ansatzfähig. Neben der Nr. 106 kann das Beseitigen grober Artikulations- und Okklusionsstörungen im Sinne der BEMA-Nr. 89 für denselben Kiefer nicht abgerechnet werden.

     
    Quelle: Ausgabe 07 / 2021 | Seite 15 | ID 47357409