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  • · TI-Anwendungen

    BMG: eAU flächendeckend und verbindlich spätestens ab dem 01.07.2022

    Bild: ©Volker Witt - stock.adobe.com

    | Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist flächendeckend spätestens ab dem 01.07.2022 anzuwenden. Wie die KZBV per Rundschreiben vom 09.03.2022 mitteilt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die gematik entsprechend angewiesen. Bis dahin gilt die von der KZBV schon Ende 2021 empfohlene Übergangslösung, d. h. die Erteilung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach dem bisherigen Verfahren. |

     

    Die KZBV hatte diese Empfehlung wegen noch bestehender technischer Schwierigkeiten aufseiten der gematik und der IT-Anbieter abgegeben. Aus demselben Grund war auch der Start des eRezepts auf unbestimmte Zeit verschoben worden (AAZ 02/2022, Seite 2, Abruf-Nr. 47911177). Zudem wird die Testphase für das Arbeitgeberabrufverfahren bis zum 31.12.2022 verlängert.

     

    MERKE | Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, er habe eRezept und eAu gestoppt, hatten zwischenzeitlich für Verwirrung gesorgt. Nun hat das BMG klargestellt, dass die Testphasen für beide Anwendungen weiterlaufen. Alle Vertrags-(Zahn-)Arztpraxen sollen jetzt schon ‒ falls noch nicht geschehen ‒ mit allen Komponenten ausstatten, die zur Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) erforderlich sind. Dazu gehöre auch der elektronische Heilberufsausweis (eHBA; vgl. Leseprobe online vom 08.04.2021 in ZP Zahnarztpraxis professionell, Abruf-Nr. 47330649). Ab dem 01.07.2022 müssen alle Beteiligten startbereit sein.

     
    Quelle: Ausgabe 04 / 2022 | Seite 1 | ID 48090055