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  • · Kassenabrechnung

    Aktuelles zur Schienen-Abrechnung: Fragen und Antworten zur UKPS

    Bild: ©blende40 - stock.adobe.com

    | Die neuen BEMA-Leistungen und die zahntechnischen Leistungen für die Unterkieferprotrusionsschienen (UKPS; AAZ 01/2022, Seite 4 ff.) sind erst seit einigen Wochen gültig. Daher stellen sich im Zusammenhang damit viele Fragen. Diese beziehen sich z. B. auf das Zusammenwirken zwischen Arzt und Zahnarzt oder auf mögliche Regresse bei falscher Verordnung. Antworten auf einige dieser Fragen gibt dieser Beitrag. |

     

    Frage: Wie kann ich als Zahnarzt überprüfen, ob die Ärztin die UKPS richtig verordnet hat?

     

    Antwort: Die Zahnärztin/der Zahnarzt ist nicht dazu verpflichtet, die Qualifikation des Arztes/der Ärztin zu überprüfen, welche/r die Anfertigung der UKPS veranlasst hat. I. d. R. finden im Verlauf der Therapie ein oder mehrere Gespräche zwischen dem Arzt/der Ärztin, der/die die UKPS veranlasst hat und dem Zahnarzt/der Zahnärztin, der/die die UKPS angefertigt hat, statt. Dies betrifft z. B. die Frage des Protrusionsgrads bzw. der Nachadaption. Bei dieser Gelegenheit könnte ggf. festgestellt werden, wenn der Arzt/die Ärztin nicht berechtigt war, die UKPS zu veranlassen.