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  • · Nachricht · Verordnung

    Heilmittel: mehr Diagnosen für Langfrist-Bedarf ‒ mehr Physio- und Ergotherapie bei Long-COVID

    | Bei einem langfristigen Heilmittelbedarf oder einem besonderen Verordnungsbedarf darf von den orientierenden Verordnungsmengen laut Heilmittelkatalog abgewichen werden. Wann ein solcher Bedarf vorliegt, richtet sich nach den jeweiligen Diagnosenlisten. Diese wurden zum 01.07.2021 aktualisiert. |

     

    Langfristiger Heilmittelbedarf: sieben neue Krankheitsbilder

    Die Diagnosenliste gemäß Anlage 2 zur Heilmittel-Richtlinie (Heilm-RL) wurde um sieben Krankheitsbilder erweitert. Die Änderungen basieren auf einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 18.03.2021 (g-ba.de/beschluesse/4754).

     

    • Neu in die Diagnoseliste aufgenommene Krankheitsbilder
    • Guillain-Barré-Syndrom (Erkrankung des peripheren Nervensystems)
    • Normaldruckhydrozephalus (Störung der Hirn-, Rückenmark- und Nervenfunktion)
    • Blutungsbedingte Gelenkschäden (Arthropathia haemophilica)
    • Ehlers-Danlos-Syndrom (Erkrankungen des Bindegewebes)
    • Glasknochenkrankheit (Osteogenesis imperfecta)
    • angeborene Fehlbildungssyndrome vorwiegend an den Extremitäten
    • Schwere Verbrennungen oder Verätzungen
     

    Besondere Verordnungsbedarfe: Long-COVID mit aufgenommen

    Bei Langzeitfolgen einer Coronainfektion können Ärztinnen und Ärzte Physio- oder Ergotherapie verordnen (Diagnose: U09.9 Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet). Ihr Heilmittelbudget wird dadurch nicht belastet! Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben ihre Rahmenvorgaben für die Wirtschaftlichkeitsprüfung entsprechend angepasst (online unter iww.de/s5062).

     

    • Indikation Long- bzw. Post-COVID ab dem 01.07.2021

    Physiotherapie:

    • AT ‒ Störungen der Atmung; mögliche Maßnahmen laut Heilmittelkatalog: Krankengymnastik und Inhalation
    • Wirbelsäulenerkrankungen; mögliche Maßnahmen: Krankengymnastik (Gruppe) oder manuelle Therapie

     

    Ergotherapie:

    • SB1 ‒ Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten (mit motorisch-funktionellen Schädigungen); mögliche Maßnahmen: motorisch-funktionelle Behandlung
    • PS2* ‒ neurotische, Belastungs-, somatoforme und Persönlichkeitsstörungen; mögliche Maßnahmen: psychisch-funktionelle Behandlung
    • PS3* ‒ wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen; mögliche Maßnahmen: psychisch-funktionelle Behandlung, Hirnleistungstraining
     

    * Die Höchstmengen bei dieser Diagnosegruppe wurden verdoppelt. Betroffene Patienten brauchen nun nur noch einmal im Quartal den Arzt für eine Verordnung aufzusuchen.

    Quelle: ID 47470647