Zum 01.04.2024 kommt in der Ergotherapie für drei Diagnosegruppen die Blankoverordnung: Stellt der Vertragsarzt eine solche Verordnung aus, dürfen Therapeuten eigenständig über das konkrete Heilmittel sowie die Frequenz, die Dauer der Behandlungstermine und die Gesamtdauer der Therapie entscheiden. Die Ergotherapeuten übernehmen in diesen Fällen auch die wirtschaftliche Verantwortung, was in diesem Punkt die verordnenden Ärzte entlastet: Blankoverordnungen unterliegen nicht den vertragsärztlichen ...
Seit dem 01.03.2024 kann eine COVID-19-Impfung als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur noch bei den in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgeführten Personengruppen/Voraussetzungen ...
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16.11.2023 beschlossen, die neuen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen Pneumokokken in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) umzusetzen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt entsprechend seines gesetzlichen Auftrags in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) fest, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgesetzt werden können (§ 35 SGB V; § 42 der AM-RL). Festbeträge sind Erstattungsobergrenzen, die die Krankenkassen für bestimmte Arzneimittel zahlen. Diese Arzneimittelgruppen sowie die jeweiligen Vergleichsgrößen sind in Anlage IX der AM-RL aufgeführt. Die konkrete Festlegung der Festbetragshöhe erfolgt dann in einem ...
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihre Informationsbroschüre „Praxiswissen Heilmittel“ aktualisiert (online unter iww.de/s8182 ). Die 28-seitige Broschüre gibt einen Überblick über die einzelnen ...
Die Verordnung von Heilmitteln wurde Anfang 2021 mit dem Inkrafttreten der neuen Heilmittelrichtlinie (Heilmittel-RL, beim G-BA online unter iww.de/s9967 ) überarbeitet. Es gibt nur noch ein Formular für alle fünf ...
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Bei einer Arzneimittelverordnung, die die rechtlichen Dosierungshöchstmengen überschreitent und die insbesondere im Einzelfall weder gemäß § 2 Abs. 2 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) noch aufgrund einer Erfüllung der Voraussetzungen eines „Off Label-Use“ ausnahmsweise zulässig ist, handelt es sich um eine unwirtschaftliche Versorgung. Diese Verordnung rechtfertigt dann grundsätzlich einen Arzneimittelregress. Wie das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg bestätigte, berührt ...