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  • · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Höhere BG-Honorare für Gutachten seit 2022 und weitere Anpassungen in der UV-GOÄ

    von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen

    | Die Honorare für Gutachten nach den Vorgaben der UV-GOÄ sind zum 01.01.2022 teilweise um bis zu 20 Prozent gestiegen. Dies geht aus einem Beschluss der Ständigen Gebührenkommission gemäß § 52 Vertrag Ärzte/UV-Träger vom 18.11.2021 hervor. Weitere Anpassungen bzw. Neuerungen in der UV-GOÄ betreffen zwei der Verbands-Leistungen, die Videosprechstunde sowie die Ganzkörperuntersuchung der Haut. |

     

    Höhere Vergütung für Rentengutachten und Freie Gutachten

    Die Anhebung der BG-Honorare betrifft insbesondere die Renten- sowie freie Gutachten.

     

    • Anpassung von BG-Honoraren für Renten- und freie Gutachten zum 01.01.2022
    Nr. UV-GOÄ
    Leistung
    Honorar bis 31.12.2021
    Honorar ab 01.01.2022

    146

    Vordruck A 4200, erstes Rentengutachten

    120 Euro

    140 Euro

    147

    Vordruck A 4202, erstes Rentengutachten Augen

    120 Euro

    140 Euro

    148‒152

    Rentengutachten: Vordrucke A 4500, A 4502, A 4510, A 4512 und A 4520

    100 Euro

    115 Euro

    160

    Freies Gutachten (Begutachtungsmaterie mit normalem Schwierigkeitsgrad)

    280 Euro

    330 Euro

    161

    Freies Gutachten (Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad)

    490 Euro

    570 Euro

    165

    Freies Gutachten (Begutachtungsmaterie mit hohem Schwierigkeitsgrad und sehr hohem zeitlichen Aufwand)

    700 Euro

    840 Euro